Lotto und Hartz IVLotto ist das beliebteste Glücksspiel in Deutschland. Jede Woche spielen sehr viele Menschen hierzulande nicht nur in den deutschen Lotterien mit, sondern auch in europäischen Lotterien. Die Aussicht, mit etwas Glück viel Geld zu gewinnen, ist ja auch schon ziemlich verlockend. Allerdings sollte man aufpassen, wenn man Lotto spielt und Hartz IV bezieht. Denn im Fall eines Gewinns kann das am Ende wirklich richtig böse enden. Heißt das jetzt, dass Hartz IV Empfänger gar kein Lotto spielen dürfen oder was soll das genau bedeuten?

210 Euro als Hartz IV Empfänger gewonnen – das sollte doch glücklich machen oder nicht?

Erst kürzlich hat ein Fall eines Mannes aus Berlin-Karow, der Hartz IV bezieht, für Aufsehen gesorgt. Denn der Mann hatte beim Lotto mitgespielt und auch etwas gewonnen. Mit einer Gewinnhöhe von 210 Euro hat René, wie der Lottospieler heiß, zwar nicht die allergrößte Summe abgeräumt, aber man kann sich vorstellen, dass 210 Euro für ein Hartz IV Empfänger richtig viel Geld ist. Dass René dieses Geld auch nötig hat, ist sicherlich auch ziemlich unstrittig. Allerdings brachte sein Glück leider auch ein Problem mit, das er von einem Bekannten erfuhr. Dieser Bekannte erzählte ihm, dass Hartz IV Empfänger Lottogewinne überhaupt behalten dürfen. Daraufhin schrillten sicherlich die Alarmsirenen beim Gewinner auf. Deswegen wandte sich René an einen Verbraucherexperten, der ihm leider mitteilen musste, dass sein Bekannte nicht ganz Unrecht hatte. Denn das mitspielen beim Lotto ist vor Hartz IV Empfänger wirklich gar kein Problem. Gewinnt man dabei allerdings etwas, dann kann das ganz schnell zu einem ganz großen Problem werden.

Hartz IV Empfänger können mit Gewinnen große Probleme bekommen

Mitspielen ja, gewinnen nein. So in etwa könnte man die Rechtslage für Hartz IV Empfänger beschreiben, wenn sie beim Lotto mitspielen oder aber bei irgendeinem anderen Glücksspiel. Denn das Mitspielen an sich ist für Hartz IV Empfänger natürlich nicht verboten. Auch das Gewinnen ist prinzipiell nicht verboten, wird aber unter Umständen zu großen Problemen mit dem Jobcenter. Denn rechtlich gesehen gibt es für Hartz IV Empfänger eine Grenze, was sie im Jahr an Geld gewinnen dürfen. Diese Grenze ist allerdings wirklich sehr gering angesetzt, sodass ein Hartz IV Empfänger pro Jahr nur 50 Euro beim Glücksspiel gewinnen darf. Der Glückspilz René liegt mit einem Gewinn von 210 Euro also schon deutlich über dem erlaubten Jahresbetrag. In diesem Punkt hatte sein Bekannter also wirklich Recht, zumindest teilweise. Er mag vielleicht meinen, 210 Euro werden doch in bar ausgezahlt und das Jobcenter muss gar nichts davon erfahren, also warum die große Aufregung? Nun ja, rechtlich gesehen sind Hartz IV Empfänger verpflichtet, jede Einnahme beim Jobcenter anzugeben. Dazu gehören nun einmal auch Gewinne aus dem Glücksspiel, im Fall René der Gewinn beim Lotto.

Jobcenter darf Leistungen kürzen

Wer jetzt aber glaubt, dass das Jobcenter bei so einem Betrag doch nichts unternimmt und dann die Sache damit auf sich beruhen lässt, der irrt leider gewaltig. Denn wie das in Deutschland normal bei so vielen Behörden üblich ist, hat auch das Doppelte in diesem Fall ein Ermessensspielraum, der durchaus riesige Probleme nach sich ziehen kann. Denn dieser Gewinn wird vom Jobcenter als einmalige Einnahme angesehen, die aber zugleich dazu führt, dass der Hartz IV Empfänger dadurch weniger bedürftig ist. Das Jobcenter ist dann nämlich berechtigt, die Leistungen zu kürzen, und zwar in dem Rahmen, der über den jährlich festgesetzten 50 Euro liegt. René würde also wahrscheinlich vom Jobcenter eine Leistungskürzung Höhe von 160 Euro bekommen, zumindest für einen Monat. Von seinem eigentlich für ihn sehr großen Gewinn bleibt da dann am Ende nicht mehr viel übrig, und das ist für mehr als schade. Aber leider sie genau so die rechtliche Lage in Deutschland für Hartz IV Empfänger aus, die beim Lotto oder anderen Glücksspielen mitspielen.