Knapp eine Woche ist es nun her als ein Gewinner aus Berlin und ein Gewinner aus Bayern den Gewinn bei der Glücksspirale ihr eigen nennen konnten. Beide Gewinner hatten die gezogene Zahl der Glücksspirale-Ziehung auf ihrem Los und können sich nun über eine lebenslange Sofortrente in Höhe von 7.500 Euro freuen und das monatlich. Ein Geldsegen, der für beide nicht besser kommen könnte. Steht die Urlaubszeit vor der Tür, so können mit diesen Aussichten leicht weitere Ziele und längere Urlaubszeiten geplant und genommen werden. Anders als beim Lotto 6 aus 49, bei dem die Gewinnklasse bei mehreren Gewinnern auf diese ausgeschüttet wird, erhalten mehrere Gewinner einer Glücksspirale-Gewinnklasse die stets ausgeschriebene Höhe der Gewinnklasse. Geteilt muss demnach nicht werden und so gönnen die beiden Gewinner ihrem „Doppel-Partner“ den Gewinn mit ganzer Freude. Bisher handelt es sich im Jahr 2015 um den 4. und 5.  Gewinner in der Glücksspirale.

Was tun, mit dem Geld?

Ob sich einer oder beide „jungen“ Gewinner für eine monatliche Auszahlung oder die Auszahlung der Komplettsumme in einer Höhe von mehr als 2 Millionen Euro entscheiden, liegt ganz in den Händen der Gewinner. Lukrativ ist es bei derzeitigem Stand von Anlagemöglichkeiten und Anlagezinsen wohl eher das Geld monatlich ausbezahlen zu lassen. Für die kommende Ziehung der Glücksspirale lohnt es sich demnach ein Los für einen Wert von 5 Euro zu kaufen. Anteile an Losen können ebenfalls erworben werden. Für die potenziellen Gewinner warten Geldbeträge bis zu 100.000 Euro und die monatliche Sofortrente, ein Leben lang. Mit der Teilnahme an der Glücksspiral-Ziehung unterstützen Sie zudem soziale und kulturelle Projekte. Jeder Glücksspirale-Teilnehmer wird damit zu einem indirekten und unverzichtbaren Förderer von Sport, Kultur und sozialen Projekten, innerhalb der Region. Die Verwaltung der Glücksspirale-Einnahmen ist letztlich in den Ländern unterschiedlich geregelt. Interessieren Sie sich für die Regelung in Ihrem Bundesland? Dann nehmen Sie einfach Kontakt zur Staatlichen Lotterieverwaltung des Bundeslandes auf, in dem Sie an der Glücksspirale-Lotterie teilnehmen.