Seitdem die Bezirksregierungen von Nordrhein-Westfalen die Genehmigungsgebühren für den Betrieb von Lottoannahmestellen in dem westlichen Bundesland zum 01. Oktober des vergangenen Jahres für die Dauer von fünf Jahren von 100 Euro auf 1.250 Euro erhöht haben, leiden die Betreiber unter den hohen Gebühren. Erschwerend kommt hinzu, dass das Finanzministerium des Landes zur der Auffassung gelangte, dass diese Gebühren von den Annahmestellen selbst zu tragen seien. Vorher war es so, dass WestLotto als Veranstalter der Glücksspiele in NRW diese Gebühren übernahm.

Nun gab der Lotto- und Toto-Verband der Annahmestellen in Nordrhein-Westfalen e.V. ein juristisches Gutachten in Auftrag, dass zu dem Schluss kommt, dass die Annahmestellen entsprechend der aktuellen Gesetzeslage überhaupt nicht dazu verpflichtet seien, diese Kosten zu übernehmen. Der Verbandsvertreter Buller führt zu dem Ergebnis aus: „Ich bin zufrieden, dass meine Rechtsauffassung nunmehr durch das vorliegende, anwaltliche Gutachten bestätigt worden ist. Es ist schon allerhand, wenn über 3.600 Unternehmer in NRW mit einer Gebühr von jeweils 1.250,00 € konfrontiert sind und ihnen suggeriert wird, sie seien diejenigen, die die ‘Zeche’ zu zahlen haben. Das grenzt schon an einen ungeheuerlichen Vorgang und wird von uns nicht hingenommen.“

Auch die Politik erkennt Handlungsbedarf

Nun ist auch die Politik in Nordrhein-Westfalen durch die untragbare Situation aus ihrem Dornröschenschlaf gerissen worden und sieht Handlungsbedarf. Demnach verlangte am 05. März 2015 der Haushalts- und Finanzausschuss des Landtages in NRW (PDF) vom Finanzministerium eine Stellungnahme darüber, warum die Annahmestellen entgegen einer langjährigen Praxis nun die Genehmigungsgebühren zahlen sollen, die dazu noch unverhältnismäßig gestiegen sind. Bisher jedoch ruht der See still und von Ministeriumsseite erfolgt keine Antwort.

Der Verbandsrepräsentant Buller informiert, dass der Landesfinanzminister Walter-Borjans über die Angelegenheit sprechen wolle. Er warte auf entsprechende Terminvorschläge aus der Landeshauptstadt Düsseldorf. Und weiter: „Neben der Aufgabe, die Annahmestellen vor unberechtigten Gebührenbescheiden zu bewahren, mahnen wir seit Jahren die mehr als überfällige Erhöhung der Provisionen für Annahmestellen an. Hierüber wird auch zu reden sein!“ Immerhin forderte der Finanzminister mit einem vom 27. Februar 2015 die landeseigene NRW.Bank als Mehrheitsgesellschafter von WestLotto auf, Vorschläge für die Entlastung der Annahmestellen zu erarbeiten.

Darüber, welche Wendungen dieser Fall am Rhein noch nehmen wird, halten wir Sie in den kommenden Wochen auf dem Laufenden.