Die Verurteilung eines Sicherheits-Chefs der MegaMillions-Lotterie schreibt negative Lotterie-Geschichte. In den USA wurde erstmalig ein Lotto-Hacker Angriff auf eine Ziehung verurteilt. Der Sicherheits-Chef der Lotteriestelle in Iowa hat über Wochen hinweg ein Rootkit auf Computer installiert, die Lotterie-Lose annehmen. Bei einem Rootkit handelt es sich um eine Software, die über einen USB-Stick auf den Computer oder in ein Computernetzwerk geladen werden. Durch die dauerhaften Installationen des Sicherheits-Chefs soll letztlich die Uhrzeit für die Ziehung am 29. Dezember 2010 manipuliert worden sein. Trotz des Widerspruchs, dass aus Sicherheitsgründe und als Schutz vor derartigen Manipulationen die Software auf den Lotterie-Computern in sehr kurzen Abständen neu installiert wird, wurde der ehemalige Sicherheits-Chef nun für schuldig im Sinne der Anklage verurteilt. Die Verurteilung erfolgte gleich in zwei Anklagefällen. Nun drohen ihm bis zu 10 Jahren Haft.

Anwälte und Freunde halfen dem Sicherheits-Chef

Der Prozess ergab, dass der Sicherheits-Chef nicht allein agierte. Er wurde von einem Netzwerk bestehend aus Freunden und Anwälten unterstützt. Ein Fakt, der ihm letztlich auch nicht vor Anklage und der nun eingetretenen Verurteilung schützt. Letztlich konnten über 14 Millionen US-Dollar erbeutet werden. Gegen das Urteil will der ehemalige Sicherheits-Chef nun in Berufung gehen. Seinen Angaben zu Folge hat er sich nichts zu Schulden kommen lassen. Seitens der Anklage konnte kein schadhafter Code und das Hinzuführen durch den ehemaligen Sicherheits-Chef nachgewiesen werden. Dennoch fällt das Urteil letztlich klar gegen den Angeklagten aus. Allerdings konnten anhand der Videoaufnahmen des vermeintlich manipulierten Computers Verzögerungen festgestellt werden. Kurz vor der Ziehung nahm die Überwachungskamera von einer Minute immer nur eine Sekunde auf. Klares Zeichen fürs Gericht, dass es sich allein bei diesem Sachverhalt um eine Manipulation handelte.

Chef gab auch selbst das Lotterie-Los ab

Die Beweislage war letztlich erdrückend. Nicht nur, dass einer der Mitwisser den Sicherheits-Chef verriet, wurde er von einer Überwachungskamera dabei gefilmt, wie er ein Los für die anstehende Lotterie-Ziehung abgab. Selbst in Deutschland gilt die Regel, dass Mitarbeiter eines Unternehmens und selbst Lotto-Mitarbeiter nicht an den Gewinnspielen beziehungsweise Glücksspielen des eigenen Unternehmens teilnehmen dürfen (Passus: Mitarbeiter und Angehörige von Mitarbeitern sind von der Teilnahme ausgeschlossen).