Fast sieht es danach aus, als wenn erneut die Lotto-Bürokratie zuschlägt, oder die Schusseligkeit eines Lotto-Spielers. Dies ist wie immer eine Frage des Lichts. In diesem Fall handelt es sich um einen Lotto-Gewinn, der im Februar erfolgte. Beim Spiel 6 aus 49 gewann ein Glückspilz in der Zusatzlotterie Super 6 in der 100.000 Euro-Gewinnklasse. Der Jackpot ist dem Gewinner mit der Gewinnzahl 572589 nun schon seit mehreren Wochen gewiss. Doch jetzt greift langsame die Lotto-Bürokratie. Diese besagt, dass, wenn nach 13 Wochen keine Gewinnabholung erfolgt ist, der Gewinnanspruch verloren geht. Das Leid des Noch-Lottogewinners ist in dem Fall die Freude anderer Lotto- und Super 6-Spieler aus Baden-Württemberg.

100.000 Euro warten auf ihre Abholung

Denn im Fall der Ausbleibenden Gewinnabholung geht der Gewinn in einen Sondertopf der für folgende Sonderziehungen zur Ausschüttung kommt. Ärgerlich bleibt es für den 100.000-Euro-Gewinner, der jetzt noch bis zum 27. Mai 2015 Zeit hat seinen Gewinnschein vorzulegen. Wieder zeigt sich, dass der Fall beim Lotto-Spielen über Internet nie zustande gekommen wäre. In den Teilnahmebedingungen der Online-Tippabgabe gibt es nämlich keinen Zeitraum zur Geltendmachung des Gewinnanspruchs.

Garantierte Auszahlung durch Online-Spielen

Meldet sich der Gewinner oder die Gewinnerin nicht, wird der Gewinnbetrag nach 5 Wochen des Gewinnzeitpunktes auf das Bankkonto des Gewinners überwiesen. Grund für dieses unkomplizierte Vorgehen ist, dass bei der Online Tippabgabe alle Personen- und Bankdaten des Teilnehmers hinterlegt werden. Ein Unterschied, der sich im Fall eines nicht abgeholten Gewinnes zu einem deutlichen und lebensverändernden Vorteil erweist. Während Online Mitspieler nie um die Gewinnauszahlung fürchten müssen und der Gewinn nach Gewinnmitteilung als 100 Prozent sicher gilt, müssen sich die anonymen Tipper in den Annahmestellen an die 13 Wochen-Regelung halten, um ihren Gewinn sicherzustellen.

Lotto-Spieler vom Februar bitte bis zum 27. Mai melden!

Für den Gewinner vom 25. Februar bleibt zu wünschen, dass er oder sie auf die Idee kommt den Schein in der kommenden Woche bei einer Lotto-Annahmestelle einzureichen. Ansonsten ist der Gewinn leider dahin und das Tippen und Hoffen auf einen Gewinn beginnt für den- oder diejenige wieder von vorne.